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Interview mit dem Bundesver­waltungs­richter Robert Seegmüller

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„Am besten wäre es aber, wenn wir gar nicht mehr so viel darüber diskutieren würden, welche Infektionsschutzmaßnahmen erlassen werden sollen, sondern vorrangig zunächst einmal darüber, ob es überhaupt noch welche braucht. Denkbar wäre es etwa, die Ermächtigungen zu Corona-Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz Ende September einfach ohne Nachfolgeregelung auslaufen zu lassen.

Denn – das wissen wir schon von dem französischen Staatsrechtler und Philosophen Montesquieu – wenn es keine Notwendigkeit gibt, ein Gesetz zu machen, gibt es eine Notwendigkeit, kein Gesetz zu machen.“