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Ablehnung einer Klage gegen die Masken durch den Europäi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte

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Durch die Ablehnung gibt es eine eindeutige Verletzung des Menschenrechts auf rechtliches Gehör durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, gegen die es allerdings keine herkömmlichen Rechtsmittel mehr gibt.
Die Klägerin, die Psychologin Daniela Prousa, wird deshalb eine Beschwerde gegen diese Menschenrechtsverletzung einlegen und kündigt an, bei weiterer Verletzung vor eine Kommission der UN zu gehen.