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Die Stadt­verwaltung Düsseldorf dreht durch

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Wie erbärmlich, dass rp-online brav nachfragt, statt das klar und deutlich als verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu brandmarken:
„Und darf man die Maske für das Rauchen oder Essen entfernen? Antwort der Stadt: „Die Maske darf zum Rauchen innerhalb der betroffenen Bereiche nicht abgesetzt werden.“ Beim Essen verhalte es sich so, dass beim Abbeißen kurzzeitig die Maske heruntergezogen werden dürfe. Kauen könne man allerdings mit Maske, daher müsse diese nach dem Abbeißen wieder aufgesetzt werden.