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Eilverfahren vor Verwaltungsgerichten werden meistens verloren

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Bundesweit sollten sich insbesondere die Betroffenen von Quarantänemaßnahmen und bei der Verweigerung von Tests zu Klagen vor Zivilgerichten entschließen, die anders als die Verwaltungsgerichte, die nur „summarische Prüfungen“, ohne Beweisaufnahme, machen, verpflichtet sind, Beweise zu erheben.

Die Beweise können die Labore liefern, die die PCR-Tests durchführen. Man wendet sich also an das Labor bzw. das Gesundheitsamt und fordert die Ergebnisse des PCR-Tests und will Auskunft darüber, welcher Test angewandt und vor allem mit wieviel Zyklen das Ergebnis erzielt wurde.

Wenn die Labore keinen Erreger, wie es im Infektionsschutzgesetz steht, nachgewiesen haben, fehlt die Grundlage für die Quarantäne oder andere Maßnahmen und dann kann Schadenersatz gefordert werden.

Ein weiteres Problem ist der Datenschutz: Der Test wird an Labore oder übers Gesundheitsamt geschickt, immer mit Namen und Adresse. Eigentlich aber dürfen die Labore unter Datenschutzgesichtspunkten das Testergebnis nur weiterleiten, wenn sie eine akute Infektion nachgewiesen haben. Wenn das nicht der Fall ist, kann man Schadenersatz fordern.