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Eine Pflicht zur Impfung darf es nicht geben

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Das persönliche Corona-Risiko ist individuell ganz verschieden, genauso wie die Reaktion des Immunsystems auf den Impfstoff. Deshalb muss die Impfung eine persönliche Entscheidung bleiben. Das muss sie auch deshalb, weil es zu fatalen Nebenwirkungen kommt, 172.000 sind gemeldet, davon 21.000 schwere.

Der Impfzwang beschneidet die Menschenrechte, die das Grundgesetz garantiert. „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“, heißt es in Artikel 2, Absatz 2.“