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Ein Berliner Richter hat kein Problem mit Gendern – im Gegenteil

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„Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit den Eltern oder Jugendlichen verstoße auch nicht gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache. Selbst wenn Sonderzeichen verwendet würden, bleibe die Kommunikation verständlich, erklärte das Gericht.“