Die EU hat sich von Big Pharma bekanntlich eine Freistellung von jeglicher Haftung in die entsprechenden Verträge diktieren lassen. Diese Klauseln betreffen – im Falle einer Niederlage vor Gericht – aber nicht nur die jeweils geforderten Summen für Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, sondern auch die Prozesskosten, insbesondere die Honorare für Anwälte.“