Zum Inhalt springen

„Oben ohne“ Verbot im Schwimmbad

  • von

„Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro will, weil Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der landeseigenen „Plansche“ und anschließend auch die Polizei sie aufgefordert hatten, sich „oben rum“ zu bekleiden oder das Areal zu verlassen, wie das juristische Online-Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO) vermeldet: „Die Berlinerin, die zusammen mit ihrem Kind und einem Freund dort verweilte, hatte aber „oben ohne“ bleiben wollen und war schließlich unfreiwillig gegangen.“