Zum Inhalt springen

Syrer wurde jetzt verhaftet und nicht wieder freigelassen

  • von
„Justizsenatorin verteidigt Vorgehen der Staatsanwaltschaft
Einige Ausschussmitglieder hatten im Vorfeld gefordert, dass Generalstaatsanwältin Margarete Koppers persönlich zum Vorgang Rede und Antwort stehen solle. Doch erschien an ihrerstatt Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, für CDU) und stellte sich noch einmal deutlich vor die Entscheidung der Bereitschaftsstaatsanwältin vom vergangenen Freitag.
„Aus Sicht des Bereitschaftsdienstes lagen die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls zu diesem Zeitpunkt nicht vor“, so Badenberg. Erforderlich dafür seien ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund. Als Haftgründe gelten etwa Flucht- und Verdunklungsgefahr beziehungsweise Wiederholungsgefahr. Es handele sich dabei jedes Mal um eine Einzellfallentscheidung.“