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Verpflichtungen für „alle Zeiten“

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„In diesem Abkommen und den Protokollen dazu ist eine Reihe von Verpflichtungen enthalten, die das wiedervereinigte Deutschland übernommen hat. Darunter Regelungen für das Gebiet der früheren DDR, die Ostdeutschen, ob diese es zu schätzen wissen oder nicht, weitaus Schlimmeres erspart haben, als der Beitritt zur BRD ihnen bereits eingebrockt hatte. 

Da ist zum Beispiel die Bodenreform, von der Siegermacht UdSSR 1946 in ihrem Besatzungssektor durchgeführt. Junkerland und das Land von Nazi-Verbrechern wurde damals beschlagnahmt und unter Neubauern aufgeteilt. Ein Protokoll zum 2+4-Vertrag sichert die dadurch entstandenen Eigentumsverhältnisse „für alle Zeiten“. Das hat es ermöglicht, dass wenigstens die ostdeutsche Landwirtschaft in ostdeutschen Händen blieb und zehntausenden Familien bis heute eine auskömmliche Existenzgrundlage bietet.

Kündigt Russland das Abkommen, ist auch diese Vereinbarung hinfällig. Was hindert dann die Erben der damals Enteigneten, Restitution zu fordern?“

„Nehmen wir einen anderen Punkt des Vertrages. Deutschland hat darin, ebenso „für alle Zeiten“, auf die Beschaffung von ABC-Waffen (atomare, biologische und chemische) verzichtet. Wird der Vertrag gekündigt, entfällt diese Verpflichtung. Ist es Zufall, dass die Aufkündigung des 2+4-Vertrags ausgerechnet zu dem Zeitpunkt auf den Tisch kommt, wo in Joschka Fischer und andere Kriegstreiber laut über deutsche Atomwaffen nachdenken? Ganz zu schweigen davon, dass Deutschland in dem Vertrag auch auf das Gebiet Kaliningrad verzichtet hat. Wollen wir wirklich, dass in Berlin genauso laut über „Königsberg“ nachgedacht wird, wie derzeit über deutsche Atomwaffen?“