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Angeklagter ließ sein Aufzeich­nungsgerät zurück

Die „Weltwoche“ schreibt:

„Was sich Milan Krizanek leistete, ist illegal. Als die Parteien beim Zürcher Arbeitsgericht den Saal während der Urteilsberatung verlassen mussten, liess er ein Aufzeichnungsgerät zurück. So bekam er später mit, was er eigentlich nicht wissen dürfte: Die wahren Motive und Überlegungen hinter dem Juristengeschwurbel von Richterin Simone Nabholz (Grüne Partei) und deren beiden Assistentinnen.

Was dabei zum Vorschein kam, mag das Vertrauen in unsere Justiz nachhaltig erschüttern. Thema: Missbräuchliche Kündigung bei der Firma Linkgroup. Richterin Nabholz lässt sich nicht nur unflätig (sekundiert vom Gelächter und Gekicher ihrer Assistentinnen) über den Kläger Krizanek und dessen Anwalt aus. Sie räumt auch ein, dass es sich bei der «mangelhaften Leistung» offenkundig um einen durch nichts belegten Vorwand handelt, der das wahre Motiv verdeckt: Der Mann verweigerte die Corona-Impfung. Im offiziellen Urteil unterstellt sie ihm trotzdem: mangelhafte Leistung.“

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