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„Kinder­schutz­verfahren“ könnte Masken­pflicht beenden

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Hans Christian Pristien, ehemaliger Familienrichter, hat Musterschreiben entworfen für „eine Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern.“

Solche „Anregungen“ für die Familiengerichte sind kostenfrei.

Für weitere Fragen von Eltern oder anderen die Anregung einreichenden Personen, insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs eines bereits eingereichten Antrags kann Frau Astrid Gottfried unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: astridgottfried@protonmail.com

Mustervorlagen rund um den Umgang mit Corona-Maßnahmen: