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Oberver­waltungs­gericht Lüneburg kippt 2G im Einzelhandel

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„Die Außervollzugsetzung der so genannten 2G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren“, teilte das Gericht mit: „Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich. Der Beschluss ist unanfechtbar.“ Dasselbe Oberverwaltungsgericht hatte bereits vor knapp einer Woche  die 2G-Plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen gekippt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf demnach beispielsweise nicht vom Besuch im Friseur- oder Kosmetiksalon ausgeschlossen werden.“