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Symptomlose Patienten sind nicht ansteckend

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Quarantäneandrohung in Österreich für Testverweigerer ist möglicherweise Nötigung

„Die Beweislast für den Krankheitsverdacht oder Ansteckungsverdacht liegt jedenfalls beim Staat, der die Grundrechte des Schutzes auf körperliche Unversehrtheit sowie der Achtung der Privat-und Familiensphäre zu beachten hat. Wenn Menschen daher vor die Alternative gestellt werden, sich entweder testen zu lassen oder sich in eine einwöchige Quarantäne zu begeben, wäre das möglicherweise eine Nötigungshandlung bzw. auch ein Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsausübungsfreiheit.“