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Vorberei­tung einer Strafanzeige an den internationalen Straf­gerichtshof in Den Haag

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Delikte sind Tötung (lit. a), Freiheitsentzug (lit. e), Folter (lit. f), Verfolgung (lit. h) und schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit (lit. k).

Bitte schicken Sie Ihre Aussagen schriftlich (idealerweise auf deutsch und auf englisch), mit einer ausdrücklichen Genehmigung zur Verwendung für die Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen an der Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen und mit Unterschrift an Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, oder an Rechtsanwältin Viviane Fischer, Waldenserstr. 22,