„Insbesondere die Meinungs- und Pressefreiheit stellen solche „legitimen Rechte“ dar, die geschützt werden müssen. Dass der Trusted Flagger HateAid nun kritische Aussagen über sich selbst zensieren lassen will, bei denen es sich nach Ansicht des Landgerichts um vollkommen zulässige Äußerungen handelt, belegt genau das, wovor Kritiker stets warnten: Die Trusted Flagger haben es nicht bloß auf Straftaten, sondern auf abweichende Meinungen abgesehen.“