In der JUNGEN FREIHEIT spricht die Familie über einen Fall, der nur schwer zu glauben ist:
„Liliya besitzt keinen deutschen Paß, sondern nur einen kasachischen. Dort, in Kasachstan, kam sie am 9. Mai 1976 als Angehörige der deutschen Minderheit zur Welt. Ihre Eltern sind Deutsche, alle Großeltern: Deutsche; Kinder und alle sechs Geschwister: Deutsche. Während des Zweiten Weltkriegs wurden ihre Vorfahren von Stalin in der Ukraine enteignet und nach Kasachstan vertrieben. Liliya, geborene Dück, wächst in der kasachischen 500.000-Einwohner-Stadt Karaganda auf.“
„Bei der Umsiedlung nach Deutschland unterläuft den Klassens aber ein verhängnisvoller Fehler. Heinrich beantragt für Liliya ein EU-Visum (Schengenvisum). Dieses berechtigt allerdings nicht dazu, im Anschluß in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, erklärt das Ausländeramt des Landkreises Heilbronn. Liliya hätte stattdessen ein deutsches Visum gebraucht. Das Ausländeramt lehnt ihren Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung ab. Bis zum 31. Juli muß sie nun freiwillig ausreisen. Danach droht die zwangsweise Abschiebung, samt 30monatigem Wiedereinreiseverbot. Bei der freiwilligen Rückkehr nach Kasachstan würde ein neues Visumverfahren wohl etwa sechs Monate dauern, erklärt uns Klassens Anwalt. Erst dann könnte Liliya wieder zu ihrer Familie nach Deutschland zurückkehren.“