„Dabei schloss die junge Bundesrepublik erst 1955, ganze zehn Jahre nach Kriegsende und ausgerechnet im wachstumsstärksten Jahr des gesamten “Wirtschaftswunders”, ihr erstes Gastarbeiter-Abkommen mit Italien – und dieses hatte bescheidene Ausmaße: 1956 trafen die ersten rund 12.000 italienische Arbeitskräfte in Westdeutschland ein; in den Jahren danach folgten jeweils rund 20.000. Erst später kamen weitere Abkommen hinzu; 1960 mit Griechenland und Spanien, 1961 mit der Türkei, 1963 mit Marokko und Südkorea, 1964 mit Portugal, 1965 mit Tunesien und 1968 mit Jugoslawien.
Türken kamen gegen den erklärten Willen Deutschlands
Speziell bei dem Abkommen mit der Türkei ist darauf hinzuweisen, dass dieses gegen den erklärten Willen Deutschlands auf gemeinsamen Druck von Türkei und USA hin zustande kam: Indem arbeits- und perspektivlose Personen vor allem aus unterentwickelten Regionen des Landes ermutigt wurden, ins Ausland zu gehen, sollte die Türkei innenpolitisch wieder stabilisiert werden und somit der NATO als Bündnispartner erhalten bleiben. Folgerichtig wurde das entsprechende Abkommen auch nicht vom Arbeits- sondern vom Außenministerium abgeschlossen.