Zum Inhalt springen

Die „Freiheits­kanzlei“ meldet

  • von

„Für uns Bürger ist nun der individuelle Rechtsweg frei, um jeweils selbst zu klagen. Das war von den Münchener Richtern am höchsten bayerischen Gerichtshof noch verneint worden und eben dieses Urteil wurde heute aufgehoben. Es reicht eben nicht aus, einfach pauschal an die Rundfunkräte zu verweisen, die dann doch nichts tun. Die Gerichte müssen sich ab jetzt mit den Beweisen auseinandersetzen, die wir z.B. mit www.rundfunkalarm.de zusammengetragen haben. Ein einzelner Kläger kann das nicht leisten. Wir Beitragsstopper gemeinsam schaffen das.“