Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau hatte gegen „Correctiv“ geklagt, da er mehrere Prozess gegen Tagesschau, ZDF und Co. gewonnen hatte, weil sie die Aussagen von „Correctiv“ als Tatsachen hingestellt hatten und NICHT als MEINUNGEN. Deswegen rechnete er mit Chancen vor Gericht, weil die Vielzahl von Journalisten, die er erfolgreich verklagt hatte, alle zur Begründung ihrer Veröffentlichungen anführten, dass Correctiv doch von „massenhafter Vertreibung, auch von deutschen Staatsbürgern“ berichtet hätte und von investigativer Recherche die Rede gewesen wäre. Das Hamburger Landgericht urteilte, dass es für „jeden durchschnittlichen Leser und Fernsehzuschauer ersichtlich gewesen wäre, dass es sich um Meinungsäußerungen handeln würde“…..