„Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie wegen eines Streits um Gendersprache für unwirksam erklärt. Ein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit behördlicher Gender-Vorgaben blieb jedoch aus – das Gericht entschied allein aus formalen Gründen.“