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Dunkelfeld­studie mit einem sozio­logischen(!) Gewalt­begriff

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„Für die Studie hat das Bundeskriminalamt derweil nicht die strafrechtlich relevante Definition von „Gewalt“ zugrunde gelegt, sondern die soziologische Definition, die „neben körperlicher Gewalt auch die Machtgefälle ausnutzende und grenzüberschreitende Verhaltensweisen umfasst und die sowohl zu körperlichen als auch zu psychischen Folgen für die Betroffenen führen können“.

Wörtlich heißt es zur Erklärung des verwendeten Gewaltbegriffs weiter: „Gewalt liegt vor, wenn Handlungen darauf abzielen, andere Personen zu verletzen, zu schädigen oder in ihrer Selbstbestimmung zu beeinträchtigen. Dadurch umfasst Gewalt in den Sozialwissenschaften beispielsweise auch Formen psychischer Gewalt (z.B. emotionale, kontrollierende oder ökonomische Gewalt), die sich auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bewegen oder gänzlich außerhalb strafrechtlicher Normierung liegen können.

Das führt dazu, dass auch Deliktfelder wie „ökonomische Gewalt“ oder „sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt“ aufgeführt worden sind. Die Folge: Aussagen wie „sein/ihr Geld ausgegeben, wie er/sie wollte, während mit ihrem Geld Dinge des täglichen Bedarfs bezahlt werden mussten“ sind mit 3,7 Prozent Betroffenheit bei Frauen und 2,7 Prozent Betroffenheit bei Männern in den vergangenen fünf Jahren das häufigste Delikt der „ökonomischen Gewalt“. Bei sexueller Belästigung ohne Körperkontakt lautet das häufigste Delikt demnach „Sie durch Nachpfeifen, schmutzige Bemerkungen oder Anstarren belästigt“.“