„Murswiek entkräftet auch das Argument der Regierung, mit den 2G- und 3G-Regeln schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu vermindern. Auch dies sei gemäss dem Rechtsprofessor keine Rechtfertigung für die massiven Grundrechtseingriffe. Schliesslich gehe es nicht um Gefahrenabwehr, sondern um die Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge.
«Zu diesem Zweck darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risiken nicht verantwortlich sind», so Murswiek. Und weiter: «Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.»