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Acht Jahre Haft für Maja T.

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Ein Gericht in Ungarn verurteilte die „nonbinäre Person“ nur wegen „Beihilfe zur Körperverletzung“ im Rahmen koordinierter „militanter antifaschistischer Aktivitäten“ und folgte damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 24 Jahre Haft gefordert hatte.