„Wer Anfang und Ende dieser Steuergeschichte vergleicht, wird eine makabre Ironie kaum übersehen können: Der ursprüngliche Vorwurf lautete, Ballweg habe seine Steuererklärung „nicht abgegeben“. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich jedoch bereits in Haft; sämtliche Unterlagen waren beschlagnahmt. Im April 2023 kam Ballweg aus der U-Haft frei und reichte seine Steuererklärungen ein – doch nun brauchen die Behörden selbst zwei Jahre, um ihren Aufgaben nachzukommen. Sie verlangten also etwas, das für Ballweg objektiv unmöglich war, und verzögern heute genau das, was längst erledigt sein müsste.
Gegenüber NIUS erklärte Ballweg: „Meine Steuerberaterin hat die Steuererklärung am 12.10.2023 eingereicht und darin nachgewiesen, dass ich über 80.000 € Verlust gemacht habe. Doch das Finanzamt bearbeitet sie einfach nicht. Wir haben inzwischen eine Untätigkeitsklage eingereicht. Alles läuft in Zeitlupe – das Finanzamt hat den Rollladen heruntergelassen und reagiert nicht.“