„Der Naturschutzbund Berlin hat eine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats zum Einsatz von Tausalz gewonnen. Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt.
Die von der Senatsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung zum Einsatz von Tausalz entbehre einer rechtlichen Grundlage, so das Gericht. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich.“