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EIN URTEIL MIT SPRENGKRAFT

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Der Bundesgerichtshof öffnet die Tür für Impfgeschädigte. Er hat klargestellt, dass Gerichte die Hürden für Auskunftsansprüche von Impfgeschädigten nicht künstlich hochsetzen dürfen. Es reicht aus, wenn ein Zusammenhang zwischen Impfstoff und Schaden PLAUSIBEL erscheint.