„Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies nach Angaben vom Mittwoch die Eilanträge von zwei Syrern gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab. In Syrien drohten ihnen keine relevanten Gefahren mehr, begründete es seine Entscheidung.
Ähnlich hatte bereits im September das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland, urteilte es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.“
entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.“