„Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller muss die Aussage „Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“ als zulässige Meinungsäußerung hinnehmen, auch wenn er sie als rufschädigend empfindet. Das entschied das Landgericht Hamburg am Dienstag im Eilverfahren. Kuriose Begründung: Wenn er sich nicht klar gegen die AfD stellt, dann ist er ja wohl dafür.“