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Woche 289

Urteil zum Rundfunk­beitrag

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Das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig hat die Klage einer Frau aus Bayern gegen die Pflicht zum Rundfunkbeitrag zurückverwiesen an den Bayerischen Verwaltungs­gerichtshof, verbunden mit einer Rüge für die dortigen Richter. Über dieses Urteil und mögliche Folgen spricht der Journalist Peter Welchering im „Kontrafunk“

Hamburgs „Zukunfts“­entscheid

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Es gäbe noch einen verfassungskonformen Ausweg durch das „Änderungsgesetz“, durch das innerhalb von 3 Monaten 2,5% der Wahlberechtigten einen Volksentscheid über das Änderungsgesetz verlangen können

MEHA-Konferenz

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Auf der Konferenz im EU-Parlament in Brüssel „Make Europe Healthy Again“ fordern Ärzte wie Robert Malone und Aseem Malhotra einen Neustart im Gesundheitswesen – mit mehr Transparenz, Aufklärung und Menschlichkeit statt blindem Systemvertrauen

Täter-Opfer-Umkehr

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Dreistes Statement der „Amadeu Antonio-Stiftung“ nach Kampagne gegen „Apollo News“

„Liebe Grüße aus dem Knast“

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Familienministerium fördert mit Steuergeld aus dem umstrittenen Bundesprogramm „Demokratie leben“
Unterstützertreffen der Antifa-Hammerbande in Jena

Die „Freiheits­kanzlei“ meldet

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Das heutige Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist ein großer Erfolg für uns Bürger. Es ist heute gerichtlich festgestellt worden, dass der Rundfunkbeitrag entfällt, wenn ARD und ZDF über längere Zeit und systematisch unausgewogen und nicht neutral berichten

„Verbrecher­verlag“

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Regierung prämiert Verfassungsfeinde mit 101.000 Euro Steuergeld. Ein Verlag, der dieses Jahr schon zum fünften Mal seit 2019 ausgezeichnet wird und bereits über 100.000 Euro Preisgeld erhielt, veröffentlichte ein Werk von Autoren, die schon seit über 14 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden