„Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Gründer des Künstlerkollektivs „Zentrum für politische Schönheit“, Philipp Ruch, trotz erfüllten Tatbestands der Urkundenfälschung freigesprochen. Die Richterin sah die umstrittene Aktion mit gefälschten AfD-Briefen als von der Kunstfreiheit gedeckt an.“