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3G-Sprech­stunde von 08.00 – 18.00 Uhr; non 3G-Sprech­stunde von 07.00 – 07.10 Uhr

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„Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

als Ärzte und Psychotherapeuten, die täglich mit den deletären, medizinischen und gesamtgesellschaftlichen Folgen der Coronapandemie als solche, insbesondere aber auch mit den Konsequenzen einer Corona-Erkrankung konfrontiert sind, empfinden wir Impfverweigerung als frech und gesellschaftlich inakzeptabel. Viele empfinden es zu Recht unerträglich, dass eben diese in Arztpraxen vulnerable Patientengruppen gefährden.

…. Völlig zu Recht wird daher gefordert: 2G/3G- Regeln zu einer Voraussetzung für medizinische Behandlungen zu machen.

Fakt ist, so insbesondere das Bundesgesundheitsministerium, dass es derzeit keinerlei Rechtsgrundlage gibt, die die 2G/3G-Regeln als Voraussetzung für medizinische Behandlungen erlaubt.“