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Syrer haben nicht automatisch Anspruch auf Asyl

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„Syrer haben einem Urteil aus Nordrhein-Westfalen zufolge nicht zwangsläufig einen Asylanspruch in Deutschland. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Mittwoch im Fall eines Klägers, dessen Asylantrag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im April abgelehnt hatte. Ihm drohe in seiner Heimatregion im Nordosten Syriens keine Gefahr durch Verfolgung oder Kampfhandlungen. (Az. 27 K 4231/25.A)“