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Vierter Flug mit Afghanen mit Aufnahme­zusage

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Die 31 Afghanen, die trotz des Aufnahmestops der neuen Bundesregierung nach Deutschland fliegen konnten, haben sich EINGEKLAGT und zwar u.a. mit Hilfe der NGO KABUL LUFTBRÜCKE sowie hilfsbereiten Rechtsanwälten und Gerichten.

„Dass trotz des Stopps einige der Betroffenen und ihre Angehörigen nun trotzdem Visa erhalten, liegt daran, dass in Deutschland Klagen angestrengt wurden, um ihre Einreise durchzusetzen. Unterstützt werden die Betroffenen dabei teils von der Organisation „Kabul Luftbrücke“.
 
Unter den Menschen mit einer Aufnahmezusage beziehungsweise Aufnahmeerklärung aus den verschiedenen Afghanistan-Aufnahmeverfahren sind knapp 220 afghanische Staatsangehörige aus dem Verfahren für ehemalige Ortskräfte, etwa 60 afghanische Staatsangehörige, deren Namen auf einer „Menschenrechtsliste“ stehen, knapp 600 Afghanen aus dem sogenannten Überbrückungsprogramm und etwa 1.000 afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.“