Die Regierung muss beim KLIMASCHUTZ nachbessern. Das zweithöchste Gericht der Bundesrepublik verhandelte letztinstanzlich den Fall „Deutsche Umwelthilfe gegen Bundesregierung“
„Es geht um das „Klimaschutzprogramm“, das im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert ist: Gesetzlich ist die Bundesregierung verpflichtet, die deutschen Emissionen bis 2030 um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.“