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Bundesver­fassungs­gericht stärkt Meinungs­freiheit

„Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2026 unter der relativ unspektakulär wirkenden Überschrift „Verletzung der Meinungsfreiheit durch die fachgerichtliche Annahme beleidigender Äußerungen“ ist ein juristischer Paukenschlag. Erstmals weist das höchste deutsche Gericht die unteren Instanzen, die den Beleidigungsparagraphen bisher als Allzweckwaffe gegen missliebige Bürger angewandt haben, in die Schranken. Und setzt die Messlatte für zukünftige Verurteilungen hoch an.

Hintergrund der Entscheidung sind zwei Strafverfahren, die 2021 bzw. 2022 gegen Bürger losgetreten worden waren und in er Folge die Justiz beschäftigten."