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Gutachten zur Energie­wende

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Die „Berliner Zeitung“ schreibt: 
Das Gutachten stellt die Vereinbarkeit von Paragraf 2 EEG mit Verfassung und EU-Recht grundsätzlich infrage. Der Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler formuliert es im Gespräch mit der Berliner Zeitung deutlich: „Aus meiner Sicht ist das sehr gravierend. Denn Gesetzesrecht darf weder der Verfassung noch dem EU-Recht inhaltlich widersprechen. Ich halte Paragraf 2 EEG deshalb für nichtig und unanwendbar. Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht dafür zuständig, die Nichtigkeit festzustellen.“ Damit steht nicht weniger als die rechtliche Grundlage der derzeitigen Beschleunigungspolitik zur Debatte.

Der Kern der Kritik liegt im Abwägungsgebot. Im Rechtsstaat müssen bei Genehmigungen – etwa für Windenergieanlagen – unterschiedliche Interessen gegeneinander abgewogen werden: die Interessen von Investoren, aber auch Eigentum, Gesundheit, Naturschutz, Landschaftsschutz, kommunale Planung.“