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Wehrpflichtgesetz

Prof. Volker Boehme-Neßler schreibt:
„Ist die Reaktivierung der Genehmigungspflicht überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Das ist mehr als zweifelhaft. Genehmigungspflicht für Auslandsreisen – das klingt nach einer lästigen bürokratischen Formalie ohne große Auswirkungen. In Wirklichkeit ist das ein harter Grundrechtseingriff. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 2 auch die Freiheit, das Land zu verlassen, grundsätzlich ohne Wenn und Aber. Die Erlaubnispflicht beschränkt diese Freiheit. Das darf sie nur, wenn sie verhältnismäßig ist. Das ist sie nur, wenn sie erforderlich ist. Alles hängt also an der Frage der Erforderlichkeit.“