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„Ein beispielloser Affront gegen das Bundes­verfassungs­gericht“

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„Zwar stellt die Brüsseler EU-Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein – aber nur, weil die Bundesregierung zuvor formal erklärt habe, sich nicht an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den EZB-Anleiheankäufen gebunden zu fühlen.“