„Allein nach § 278 StGB sind in diesen fünf Bundesländern (etwa 30 % der deutschen Bevölkerung) seit 2020 1.521 Ermittlungsverfahren dokumentiert, dazu 2.887 Verfahren nach § 279 StGB gegen Patientinnen und Patienten. Hochgerechnet auf das Bundesgebiet ergeben sich etwa 5.000 Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB allein gegen Ärztinnen und Ärzte, plus ein Vielfaches an Patientenverfahren. Aus elf Bundesländern, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen, fehlen die Zahlen bis heute. Die Plattform macht diese Lücke explizit sichtbar.“