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AfD in Ludwigs­hafen wurde plötzlich von der Wahl aus­geschlossen

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Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler bezeichnet im Interview mit Apollo News den Vorgang als verfassungswidrig. Ein Wahlausschuss hat nur die Erfüllung der formellen Voraussetzungen zu überprüfen, aber keine inhaltlichen Bewertungen vorzunehmen.