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Afghanische Familien reisen nach Klage ein

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„Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich um FÜNF Menschen, die eine entsprechende Zusage erhalten hatten, und ihre Angehörigen – insgesamt 28 Menschen, von denen 16 minderjährig sind. Sie hatten sich, nachdem sie lange erfolglos auf ein Visum gewartet hatten, an ein deutsches Verwaltungsgericht gewandt.
 
Neben früheren Ortskräften deutscher Institutionen und ihren Angehörigen sollten über das Programm auch Afghanen aufgenommen werden, die Verfolgung durch die islamistischen Taliban fürchten müssen, etwa weil sie sich in der Vergangenheit als Anwälte oder Journalisten für Menschenrechte eingesetzt haben.
Dass einige der Betroffenen und ihre Angehörigen nun trotzdem Visa erhalten haben, liegt daran, dass sie in Deutschland geklagt hatten, um ihre Einreise durchzusetzen. Unterstützt werden die Betroffenen dabei teils von der NGO „Kabul Luftbrücke“.“