Zum Inhalt springen

„Angemessenheitsprüfung“

„Reitschuster“ schreibt:
„Seit April 2025 wollen sie uns auch vorschreiben, nach welchen Methoden wir unsere Geldanlagen tätigen sollen. Sie sagen nicht, welche Anlageprodukte der Kunde kaufen soll, das noch nicht, aber sie legen fest, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen eine Geldanlage erfolgen soll und darf.“
 
 „Um die Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA umzusetzen“, liest man zum Beispiel bei flatex, „ist eine Angemessenheitsprüfung notwendig.“ Man sei verpflichtet, „Ihre Kenntnisse und Erfahrungen festzustellen, bevor Sie mit der Geldanlage beginnen.“