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Antikörper Test ist in Österreich wieder gültig und anerkannt

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Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Österreich: Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Maßnahmengesetz, Fassung vom 01.12.2021
 

„(5a) Von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne des Abs. 5 Z 5 ist in Bezug auf Personen auszugehen, für die nach dem Stand der Wissenschaft auf Grund

1.

einer Schutzimpfung gegen COVID-19,

2.

eines durchgeführten Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis,

3.

eines durchgeführten Tests, der das Vorhandensein von Antikörpern gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigt, oder

4.

eines Genesungsnachweises oder einer ärztlichen Bestätigung über eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines Absonderungsbescheides, der wegen einer Infektion des Bescheidadressaten mit SARS-CoV-2 erlassen wurde“