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Bargeld gehört zur kritischen Infra­struktur

„Einschränkungen der Bargeldnutzung können tief in zentrale Grundrechte eingreifen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität für die „Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste“, welches am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
In dem Gutachten wurden die verfassungs- und unionsrechtliche Stellung von Bargeld analysiert und mögliche Auswirkungen auf Wahlfreiheit, Datenschutz sowie die Funktionsfähigkeit des Zahlungssystems aufgezeigt. Im Mittelpunkt stand die Frage der Wahlfreiheit beim Bezahlen.
„Die Wahl des Zahlungsmittels ist Teil der grundrechtlich geschützten Privatautonomie. Eingriffe sind daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig“, sagte Waldhoff.“