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Bayrischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet

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„Nach zwei Jahren Rechtsstreit ist klar: Die Quarantäne zweier Schüler aus Wertingen (12) war laut dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein rechtswidriger Grundrechtseingriff. RUMMS!

Der Grund: „Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen“, heißt es im Urteil des BayVGH.“