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Berliner Grüne wollen auch Kokain, Ecstasy und Amphetamine entkrimina­lisieren

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„Strafverfahren sollten daher auch beim Besitz kleinerer Mengen der harten Drogen eingestellt werden – so wie es bei Cannabisprodukten wie Marihuana und Cannabis praktiziert wird. In einigen anderen Bundesländern ist das etwa bei einem Gramm Kokain oder wenig Ecstasy üblich.“