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Bundestag soll Bund die selben Handlungs­möglich­keiten geben wie den Ländern

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„Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung“, heißt es in der Mail weiter. „Der Bundestag muss diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen.“ Es sei „eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten.“