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Corona-positive Kranken­hausmit­arbeiter dürfen arbeiten

t-online zitiert – wann folgt das faktencheckende Bashing?
„Die Entscheidung sei nach einer Gefährdungsanalyse auf Basis einer Risikoabwägung gefallen, erklärte Graf. Abzuwägen sei die Gefahr, dass Patienten nicht mehr versorgt werden können, mit dem Restrisiko, dass die Infektion weitergegeben wird. Diese Abwägung sei klar zugunsten des Arbeiten-Könnens ausgefallen.“