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Das Verfassungsgericht stellt fest, dass das Gesetz Betroffene nicht zwingt, sich impfen zu lassen

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Die „Welt“ schreibt:
„Karlsruhe hat entschieden, die Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht vorläufig außer Vollzug zu setzen. Man habe keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.
 
„Ja, die Impfung könne „im Einzelfall“ zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führen, die „im extremen Ausnahmefall“ auch tödlich sein können.“